Projektleitung: Prof. Dr. Thomas Großbölting
grossboelting@zeitgeschichte-hamburg.de
Bearbeitung: Dr. Niklas Lenhard-Schramm (Arbeitsbereich Deutsche Geschichte, Universität Hamburg)
niklas.lenhard-schramm@uni-hamburg.de
Forschungslinie: Jüngere und jüngste Zeitgeschichte
Der abschließende Forschungsbericht kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit heruntergeladen werden.
Das seit 1950 von der Firma Schering ausgebotene Hormonpräparat Duogynon, das unter anderem als Schwangerschaftstest indiziert war, steht bis heute im Verdacht, bei Einnahme in der Schwangerschaft Fehlbildungen am Embryo bewirkt zu haben. Bereits seit den 1960er Jahren wurden dieses Medikament und seine Wirkungen kontrovers diskutiert, Parallelen zum Contergan-Skandal immer wieder gezogen. Trotz aller Warnungen zog der Hersteller das Präparat erst 1981 vom Markt zurück. Kurz zuvor war ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen leitende Angestellte der Firma Schering eingestellt worden. All diese Zusammenhänge fanden auch zeitgenössisch einen regen Widerhall in den Medien. Dabei gerieten auch die Behörden, allen voran das Bundesgesundheitsamt, in den Fokus der Kritik: Zu nachlässig hätten sie reagiert, als erste Verdachtsmomente gegen Duogynon laut wurden, zu industriefreundlich seien sie gewesen, als sich die warnenden Stimmen mehrten. Auch Korruptionsvorwürfe kursier(t)en.
Das Projekt wird im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheitswesen durchgeführt und beleuchtet angesichts der kontroversen und bis heute andauernden Debatte um Duogynon die Rolle der deutschen Arzneimittel-Aufsichtsbehörden in Bezug auf dieses Medikament. Da sich das System der Arzneimittelregulierung in der frühen Bundesrepublik deutlich von den heutigen Strukturen unterschied, problematisiert das Projekt zunächst den regulatorischen, rechtlichen und medizinischen Zeitkontext, der für diesen Fall relevant war. Darauf aufbauend, soll das Handeln der deutschen Aufsichtsbehörden bei der Markteinführung, Überwachung und Marktrücknahme dieses Medikaments im Fall Duogynon intensiv ausgeleuchtet werden, bevor diese Ergebnisse in einer kritischen Gesamtwürdigung eingeordnet werden.