Bearbeitung: Hannah Rentschler, M. A.
Forschungslinie: Jüngere und jüngste Zeitgeschichte
Die außerparlamentarische Neue Frauenbewegung der 1970er Jahre förderte die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für frauenpolitische Belange. Einige Vertreterinnen traten auch den „Marsch durch die Institutionen“ an und engagierten sich in parlamentarischen Gremien. Staatliche Frauenpolitik nur als Folge von Institutionalisierungstendenzen dieser sozialen Bewegung zu interpretieren, wie es aus geschichtswissenschaftlicher Sicht bislang häufig geschieht, greift jedoch zu kurz. Vielmehr sind die Anfänge von staatliche Frauenpolitik, die sich zu einem eigenständigen Politikfeld entwickelte, in der Bundesrepublik bereits in den 1960er Jahren zu verorten und auf verschiedene Einflussfaktoren zurückzuführen. In dem von der DFG geförderten Dissertationsprojekt werden diese Faktoren genauer erforscht, indem Aushandlungsprozesse und innerhalb dieser insbesondere Akteur:innen und Argumentationen frauenpolitischer Debatten auf Bundes- und Länderebene – am Beispiel Hamburgs – der 1960er und 1970er Jahre untersucht werden.
Leitend ist dabei die Frage, warum die Lebenssituation von Frauen zum Diskussionsgegenstand staatlicher Institutionen wurde. Welche Argumentationen und Ansätze standen sich gegenüber? Wie verliefen diese Diskussionen und welche Personen prägten sie? Der Untersuchungszeitraum umfasst auf Bundesebene die wichtigsten Etappen bei der Etablierung institutioneller Strukturen, darunter das 1972 beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eingerichtete Frauenreferat, das 1979 zu einem Arbeitsstab „Frauenpolitik“ ausgeweitet wurde, sowie die von 1973 bis 1980 von der Bundesregierung eingesetzte Enquete-Gruppe „Frau und Gesellschaft“. Auch fallen in den Untersuchungszeitraum mehrere staatlich initiierten „Frauenberichte“ auf Bundes- und Länderebene, deren Genese und Inhalte erforscht werden. Als regionales Fallbeispiel wird die Entwicklung in Hamburg untersucht, das unter anderem mit der ersten Gleichstellungsstelle auf Länderebene eine Vorreiterrolle in der staatlichen Frauenpolitik einnahm.
Das Projekt zielt darauf ab, die Entwicklung des Politikfelds „Frauenpolitik“ anhand frauenpolitischer Debatten in parlamentarischen Gremien in der Bundesrepublik herauszuarbeiten. Mit einer Kombination aus politik-, kultur- und geschlechtergeschichtlichen Zugängen wird einerseits die Etablierung institutioneller frauenpolitischer Strukturen untersucht. Anderseits stehen Debatten innerhalb staatlicher Institutionen zum Thema der Frauenerwerbstätigkeit im Fokus. Dazu zählen unter anderem das Arbeitsförderungsgesetz von 1969 und das arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz 1980, bei dessen Zustandekommen internationale politische Einflüsse beobachtet werden können.