Reform „von oben“? Die Entwicklung staatlicher Frauenpolitik in der Bundesrepublik der 1960er und 1970er Jahre

Bearbeitung: Hannah Rentschler, M. A.
rentschler@zeitgeschichte-hamburg.de

Forschungslinie: Jüngere und jüngste Zeitgeschichte

Die außerparlamentarische Neue Frauenbewegung der 1970er Jahre förderte die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für frauenpolitische Belange. Einige Vertreterinnen traten auch den „Marsch durch die Institutionen“ an und engagierten sich in parlamentarischen Gremien. Staatliche Frauenpolitik nur als Folge von Institutionalisierungstendenzen dieser sozialen Bewegung zu interpretieren, wie es aus geschichtswissenschaftlicher Sicht bislang häufig geschieht, greift jedoch zu kurz. Vielmehr sind die Anfänge einer eigenständigen staatlichen Frauenpolitik in der Bundesrepublik bereits in den 1960er Jahren zu verorten und auf verschiedene Einflussfaktoren zurückzuführen. In dem von der DFG geförderten Dissertationsprojekt werden diese Faktoren genauer erforscht, indem Aushandlungsprozesse und innerhalb dieser insbesondere Akteur*innen und Argumentationen frauenpolitischer Debatten auf Bundes- und Länderebene – am Beispiel Hamburgs – der 1960er und 1970er Jahre untersucht werden.

Leitend ist dabei die Frage, warum die Lebenssituation von Frauen zum Diskussionsgegenstand staatlicher Institutionen wurde. Welche Argumentationen und Ansätze standen sich gegenüber? Wie verliefen diese Diskussionen und welche Personen prägten sie? Der Untersuchungszeitraum umfasst auf Bundesebene die wichtigsten Etappen bei der Etablierung institutioneller Strukturen, darunter die von 1964 bis 1966 sowie von 1973 bis 1980 von der Bundesregierung eingesetzten Frauenenquetes, die Berichte über die Lebenssituation von Frauen lieferten, und das 1972 beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eingerichtete Frauenreferat, das 1979 zu einem Arbeitsstab „Frauenpolitik“ ausgeweitet wurde. Als regionales Fallbeispiel wird die Entwicklung in Hamburg untersucht, das unter anderem mit der ersten Gleichstellungsstelle auf Länderebene eine Vorreiterrolle in der staatlichen Frauenpolitik einnahm.

Das Projekt zielt darauf ab, Konjunkturen und Zäsuren der frauenpolitischen Debatten in der Bundesrepublik herauszuarbeiten. Mit einer Kombination aus politik-, kultur- und geschlechtergeschichtlichen Zugängen werden die Debatten anhand vier thematischer Zuschnitte analysiert. Neben den entscheidenden Etappen in der Genese institutioneller frauenpolitischer Strukturen auf Bundes- und Länderebene werden bedeutsame frauenpolitische Gesetze, wie das der Eherechtsreform 1976, untersucht. Darüber hinaus soll die Neue Frauenbewegung als Einflussfaktor am Beispiel der teilweise staatlich finanzierten Frauenhäuser in Hamburg und Berlin berücksichtigt werden. Hinzukommen internationale politische Einflüsse, die unter anderem mit der Untersuchung von Aktivitäten im UN-Internationalen Jahr der Frau 1975 einbezogen werden.

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