Internationaler Impfausweis von Gabriela Janczur mit Stempel aus dem IRO Resettlement Processing Centre Wentorf, 1951.

Gabriela Janczur, geb. Nowakowska

"… weil Sie nicht den richtigen Pass haben" Als ehemalige polnische Zwangsarbeiterin in Deutschland nach 1945

Gabriela Janczur wurde 1927 in Polen, in der Nähe von Poznań (Posen) geboren. Sie wuchs auf einem großen Bauernhof auf, den ihr Vater mit seiner zweiten Frau bewirtschaftete. Ihre leibliche Mutter war früh verstorben. 1940, nach dem Überfall des Deutschen Reiches auf Polen, besetzten Deutsche den Hof und die Familie wurde zwangsweise ausgesiedelt. Die Stiefmutter wurde zur Zwangsarbeit nach Deutschland geschickt, der Vater war kurz vor der Vertreibung gestorben. Gabriela Janczur kam gemeinsam mit einer Schwester zu ihrem Großvater. Sie musste die Schule abbrechen und als "Dienstmädchen" arbeiten.

1942 wurde auch sie zur Zwangsarbeit nach Deutschland deportiert. Zunächst kam sie in ein Durchgangslager in Lodz, wo sie ein Jahr lang unter erniedrigen Bedingungen inhaftiert war. Anschließend wurde sie auf einen Bauernhof in Schleswig-Holstein verschleppt. Dort musste sie schwere Landarbeit verrichten und wurde von der Bäuerin – einer überzeugten Nationalsozialistin – gedemütigt. Nach der Befreiung durch englische Truppen kam Gabriela Janczur in ein DP-Lager in Dagebüll. Dort lernte sie ihren späteren Ehemann, Stanislaw Janczur, kennen. Dieser stammte ebenfalls aus Polen und war 1941 von der Gestapo verhaftet und aufgrund seiner Zugehörigkeit zur militärischen Widerstandsorganisation "Weißer Adler" zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. 1943 wurde er nach Auschwitz deportiert, später nach Buchenwald verlegt, wo er die Befreiung erlebte.

Als Displaced Persons lebten Gabriela und Stanislaw Janczur in verschiedenen DP-Lagern, am längsten – von 1947 bis 1957 – im Lager Funkturm in Hamburg-Moorfleet. In dieser Zeit wurde ihre Tochter geboren. Eigentlich wollte die Familie in die USA auswandern, aufgrund einer Tuberkuloseerkrankung erhielten sie jedoch keine Einreisegenehmigung. Gabriela Janczur war nach dem Krieg als Hausfrau und Mutter tätig. Ihr Mann arbeitete zunächst für das alliierte Militär. Seine Suche nach einem zivilen Arbeitsplatz scheiterte häufig an seinem Status als "heimatloser Ausländer" – ein Status, der nicht nur auf dem Arbeitsmarkt zu Diskriminierung führte, wie Frau Janczur im Interview eindrucksvoll schildert.

1957 fand Stanislaw Janczur eine Stelle als technischer Zeichner bei einer Hamburger Firma, wo er bis zu seiner Pensionierung blieb. Er setzte sich für die Wiedergutmachung an ehemaligen Zwangsarbeitern ein. Selber erhielt er erst Ende der 1980er eine Entschädigungszahlung. 1991 beantragte das Ehepaar die deutsche Staatsangehörigkeit. Gabriela Janczur verstarb 2009 in Hamburg, ihr um 14 Jahre ältere Mann war bereits 1994 gestorben.

 

Historischer Kontext

Displaced Persons in der Bundesrepublik Deutschland

Nach Kriegsende gab es auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen fast sieben Millionen Displaced Persons (DPs), das heißt ehemalige ZwangsarbeiterInnen, KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und OsteuropäerInnen, die während des Krieges verschleppt oder vertrieben worden waren [1]. Die Alliierten brachten sie in Lager unter, wo sich bald eine von den DPs getragene Selbstverwaltung mit kulturellen Veranstaltungen entwickelte. DPs hatten unter erheblichen Vorurteilen der deutschen Bevölkerung zu leiden, die ihre Wurzeln in der NS-Propaganda hatten [2]. Im Gegensatz zu den sowjetischen DPs, die aufgrund eines Abkommens zwischen der Sowjetunion, Großbritannien und den USA – zumindest anfänglich – auch unter Zwang repatriiert wurden, hatten Polen und Balten die Möglichkeit zu wählen, ob sie in ihre Heimat zurückkehren, in Deutschland bleiben oder in andere Länder emigrieren wollten. Viele entschieden sich für eine Emigration. Hauptaufnahmeländer waren die USA, Kanada, Australien, Palästina/Israel und Großbritannien. Die als "Resettlement" bezeichnete Auswanderung von DPs aus den westlichen Besatzungszonen war um 1952 abgeschlossen. In der Bundesrepublik verblieben etwa 150.000 Personen [3]. Mit dem "Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet" (HAuslG) vom 25.4.1951 wurde für sie der Rechtstatus "Heimatlose Ausländer" geschaffen. Heimatlose Ausländer haben einen Anspruch auf erleichterte Einbürgerung und sind den deutschen Staatsangehörigen in vielen Bereichen gleichgestellt, z.B. hinsichtlich Eigentumserwerb, Freizügigkeit oder Erwerbstätigkeit. Ausgenommen ist das Wahlrecht [4].

 

 

Gabriela Janczur erzählt

  • Leben im Lager für Displaced Persons
  • Als "heimatlose Ausländerin" in der BRD
Quellennachweis

Archiv: Werkstatt der Erinnerung an der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg
Signatur: FZH/WdE 460
Interviewer: Patrick Wagner
Interviewtermin: 01.02.1993
Interviewlänge: 2 Std. 15 Min.
Forschungsprojekt: Displaced Persons. Zur Integration ehemaliger Zwangsarbeiter in Hamburg (1945-1958). Publikation: Patrick Wagner / Alfons Kenkmann: Displaced Persons in Hamburg. Stationen einer halbherzigen Integration 1945-1958. Hamburg 1997.
Sammlungsschwerpunkt: Migration nach Hamburg / Displaced Persons


Bilder:
Bild Überblickseite und oben: FZH/WdE 460, Internationaler Impfausweis von Gabriela Janczur mit Stempel aus dem IRO Resettlement Processing Centre Wentorf, 1951.
Bilder Interview 1: FZH/WdE 460, Gabriela Janczur mit ihrem Mann Stanislaw Janczur und ihrer Enkelin Maryla, Hamburg 1981.
Bilder Interview 2: Videoscreen

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